Häufige Fragen an Sanders
 

Pfand - ausländische Anbieter

Achtung! Import von ausländischen Anbietern ohne DPG Symbol

Es tauchen vereinzelt im Markt Angebote unseriöser, vor allem ausländischer, Anbieter von pfandpflichtigen Getränkeverpackungen ohne das DPG Logo und dem dazugehörigen EAN-Code auf, die angeblich "pfandfrei" geliefert werden können. Argumentiert wird hierbei, daß Werbeartikel pfandfrei wären bzw. die Produkte bei geschlossenen Veranstaltungen eingesetzt würden und somit nicht den Regelungen der Verpackungsverordnung unterlägen. Das stimmt nicht und hat fatale Auswirkungen sowohl für den Händler als auch für den Industriekunden.
Wenn die zuvor beschriebenen Rahmenbedingungen (Teilnahme des Importeurs am DPG System, Zusammenarbeit mit zertifizierten Druckereien mit DPG Spezialfarbe, DPG Logo und EAN-Code auf den Einzelartikeln, Pfanderhebung) nicht gesamtheitlich gegeben sind, liegt ein Verstoß gegen die Verpackungsverordnung vor, der in allen Handelsstufen mit Bußgeldern bis zu EUR 50.000,-- geahndet wird. Die Verpackungsverordnung bzw. das Pfandgesetz unterscheidet nicht zwischen Verkaufs-, Werbe- oder Geschenkverpackungen. Als deutscher Hersteller übernehmen wir selbstverständlich diesen gesamten Prozess für Sie und beliefern Sie mit DPG-zertifizierten Produkten, so dass sowohl für Sie als Händler / Importeur als auch den Industriekunden absolute Rechtssicherheit besteht.